Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?
Kurz gesagt:
NEIN. Diese Anbieter setzen auf die Angst der Betroffenen. Sie drohen mit Mahnung, Inkasso, Gerichtsvollzieher oder Gefängnisstrafen. Passieren wird allerdings nichts. Da diese "Verträge" auf etwas dubiosere Art geschlossen werden, hätten diese vor Gericht keinen Bestand.
Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München |
Als Word Dokument |
Quelle
Mein Fall ist ein Sonderfall
Kurz: Nein ist er nicht. Viele glauben, dass Sie ein Sonderfall sind. Allein in diesem Jahr sind in den Verbraucherzentralen des Landes ca
62.000(!) Anfragen zu diesem Thema eingegangen.
Quelle:
heise online.
Letztendlich erhält jeder angemeldete User Zahlungsaufforderung mit Drohungen. Fast jeder erhält Schreiben der Inkassounternehmen und fast jeder erhält Schreiben der verbündeten Anwälte. Aber alle Schreiben sind wertlos und sollen lediglich Angst und Panik machen.
Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?
Wenn man minderjährig ist, ist es die einfachste Methode. Sofern man unter 18 ist, ist man entweder überhaupt nicht oder nur teilweise geschäftsfähig. Die Betreiber versuchen dann mit solchen Tricks, wie dem §110 des BGB (der "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle:
Verbraucherrechtliches.de - Taschengeldparagraph)
Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind jedoch schwebend wirksam. Das bedeutet, dass die Verträge erst gültig werden, sofern die Eltern ihre Zustimmung erteilen, wenn sie dies nicht tun - und das ist in solchen Fällen ratsam - sind diese Verträge nichtig.
Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit
Es wird empfohlen, sofern man Minderjährig ist, dies als Widerspruchsargument zu benutzen. Die Reaktion der Abzocker ist immer dieselbe. Die behaupten dieses Argument zählt nicht und man müsse beweisen, dass man minderjährig ist.
FALSCH! Die müssen beweisen, dass ihr Minderjährig seid nicht umgekehrt. Sie müssten euch anzeigen, damit im Ermittlungsverfahren euer Alter recherchiert wird. Es ist aber bekannt, dass diese Abzockunternehmen keine Anzeige erstatten.
Ich bin aber volljährig, was nun?
Auch wenn man über 18 Jahre alt ist, ist die Antwort dieselbe wie in den vorherigen Absätzen auch.
Nicht zahlen!.
Mein Widerrufsrecht ist erloschen
Auch setzen Betreiber auf extrem kurze Widerrufsfristen um einen Rücktritt zu verhindern. Manche Widerrufsfristen werden sogar auf 24h festgesetzt. Dies ist nicht zulässig. Das Widerrufsrecht beträgt mindestens 14 Tage nach Belehrung, auch wenn dort nur 1 Tag steht.
Aber auch alle diejenigen, bei denen selbst 14 Tage vergangen sind => Keine Panik. Auch in diesem Fall könnt ihr noch widersprechen. Der Grund ist einfach: Man muss ausdrücklich über sein Widerufsrecht belehrt werden und diese Belehrung geht über ein kleines Häckchen weit hinaus. Da man aber so gut wie nie, über seine Rechte aufgeklärt wird, verfällt quasi diese Frist von 14 Tagen.
Ich habe mal eine treffende Textpassage aus einer Vorlage der Verbraucherzentrale Bayern (Links zu den Vorlagen auch unter "Alle Links auf einen Blick"
Zitat:
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Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
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Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?
Es wird oft empfohlen, es einfach zu ignorieren. Dies sollte man zuerst nicht tun. Die optimale Vorgehensweise ist, nach der ersten Zahlungsaufforderung einen schriftlichen Widerspruch (als Einschreiben am besten mit Rückschein versenden) zu schicken. Die Kosten des Einschreibens sind bei der Deutschen Post nachzulesen.
Falls ihr euch mit falschen Daten angemeldet habt, reicht vorerst auch ein Widerspruch via Email. So braucht ihr im nachhinein eure richtige Adresse auch nicht offenbaren.
Als Begründung kann man u.a verwenden:
- Minderjährigkeit
- nicht selbst angemeldet
- Kosten nicht sofort ersichtlich
- Das Gerichtsurteil vom Amtsgereicht in München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
- Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Bürgerliches Gesetzbuch §138
- Anfechtbarkeit wegen Irrtums Bürgerliches Gesetzbuch § 119
Oder auch dieses
Schreiben der Verbraucherzentrale als Vorlage nutzen.
Mittlerweile bietet auch die Verbraucherzentrale München drei Vorlagen im PDF Format an.
Link zu den Vorlagen
Zudem wird empfohlen einen Screenshot der Abofalle zu machen und am besten die ganze Seite lokal speichern. Dies kann man mit den Browser über "Datei->Speichern unter" machen.
Dies hat den den Vorteil, dass ihr dann immer beweisen könnt, wie die Seite zu der Zeit eures Falls ausgesehen hat. Abofallenbetreiber passen ab und an ihr Design an, damit sie wieder von in einer gesetzlichen Grauzone agieren können.
Warum muss ich nicht zahlen?
Es häufen sich in letzter Zeit die Fragen, ob man jetzt wegen dieser oder jener Aktion jetzt doch zahlen muss.
Man kann es nicht oft genug sagen: Ihr müsst und
sollt nicht zahlen.
Mittlerweile scheinen auch einige Betreiber hier auf den Thread gestoßen zu sein und reagieren anscheinend mit neuen, fadenscheinigen Argumenten. Trotzdem nicht zahlen! (Schaut euch den Punkt "Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?" an. Dort werden die Gründe aufgelistet wieso ihr nicht zahlen müsst)
Mal abgesehen davon versuchen diese Anbieter mittlerweile alle hier genannten Begründungen mit fadenscheinigen Argumenten zu entkräften. Egal was Sie sagen, dass es trotzdem Betrug ist oder es nicht zählt, dass ihr minderjährig seid. Dies ist alles Quatsch. Zur Sicherheit geht auf die im Thread genannten Links, dort könnt ihr aus zuverlässiger Quelle euch von der Richtigkeit, der hier zusammengefassten Informationen, überzeugen.
Wem glaubt ihr wohl mehr?
Mir mit der Behauptung PI ist auf die Kommastelle genau 4,25
oder
Einem studierten Mathematiker der euch sagt PI ist ungefähr und gerundet 3,14
Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt
Diese Angebote fordern in der Regel eine Emailadresse. Mit dem Klicken eines Links bzw. mit dem Einloggen mit den Benutzerdaten, werden den zahlreichen Opfern die Bestätigung und Anerkennung des Dienstes und deren AGB vorgeworfen. Aber auch melden sich viele bei diesen dubiosen Dienstleistern an, erkennen ihren Fehler und kündigen oder geraten in Panik und schicken statt eines Widerrufs eine Kündigung. Wie schon oben beschrieben, wird dieses fadenscheinige Argument der angeblichen Bestätigung dazu verwendet, um viele Geschädigte zum Zahlen zu nötigen.
Macht aber nichts. Auch wenn ihr euch wissentlich da angemeldet habt, besteht kein einziger Grund zu zahlen.
1. Bedeutet eine Bestätigung nicht automatisch, dass man die versteckten Kosten gefunden hat.
2. greift noch der Aspekt "Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung".
3. wird man nicht ausreichend über seine Rechte und auch über die Kosten aufgeklärt. Von daher keine Panik, wenn ihr eine Kündigung geschrieben habt.
4. Man kann die Zahlungsaufforderung wegen Irrtums anfechten (
BGB §119)
Die Meinung von Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn
Zitat:
Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt.
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Egal mit welchen Drohungen, solche Betrüger kommen, gilt wie immer:
NICHT zahlen.
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?
Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, welcher glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht.
Siehe dazu auch den Punkt: "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "... mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will".
Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechend. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.
Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?
Theoretisch ja, praktisch allerdings nicht. Eine Identifierzung anhand der IP oder Emailadresse ist zwar möglich, aber auf grund der Datenschutzgesetze in Deutschland dürfen weder Provider wie T-Online oder Arcor, noch Mailanbieter wie GMX einfach an Privatunternehmen Identitäten rausgeben. Weiteres beim Punkt "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können"
Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?
Die Frage stellen sich einige. Sollte ein eigener Anwalt, das ganze übernehmen?
Anwälte können im Grunde nicht mehr machen, als Ihr selbst. Diese können nur auch nur die bestehenden "Nichtzahlgründe" aufführen und mit den jeweiligen Paragraphen stützen. Aber einen Vorteil bringt es nicht. Anwälte kosten Geld und das kann man sich sparen, nur weil man einen Widerspruch selbst schreibt, verliert er nicht seine Rechtsgültigkeit. Letztendlich habt ihr nur einen Widerspruch auf schönerem Briefpapier.
Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht
Natürlich behaupten die so was. Die wollen euch schließlich Geld aus der Tasche ziehen. Hier mal die häufigsten "Gegenargumente"
Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein
Die meisten werden sicherlich eine Vorlage verwenden. Entweder von anderen Usern oder den Verbraucherzentralen. Den Geprellten wird oft versucht weis zu machen, dass diese nicht rechtskräftig/gültig seien.
Diese Widersprüche egal ob selbst geschrieben oder eine abgeänderte Vorlage sind gültig. Solange alle wichtigen Informationen wie Vertragsnummer, Widerspruchabsicht und Begründungen drin sind, sind diese gültig.
Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot
Sofern ihr mit dem Urteil argumentiert habt, kann eine Antwort kommen, dass diese Urteil nicht auf deren Seite zutrifft, da es z.B. rechts neben der Anmeldung steht.
Das ist Unsinn. Das Gesetz besagt, dass die Kosten sofort und leicht ersichtlich sein müssen. Nur weil die Kosten in der Mitte stehen, heißt es nicht, dass diese auch lesbar sind. Viele Abzocker nutzen extrem kleine Schriftgrößen und schwer lesbare Schriftarten bzw schreiben unwichtige Wörter fett, um so von den wichtigen Informationen (den Kosten) abzulenken. Da leider nirgends festgeschrieben steht, wie Kosten anzugeben sind (Schriftgröße, -art etc) ist dies eine Grauzone. Dieser Umstand macht es allerdings nicht zwangsläufig auch legal)
Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben
Wenn man mit Sittenwidrigkeit argumentiert, wird die Reaktion meistens folgende sein. Es wird mit extrem hohen Kosten geredet, welche durch die Redaktion, die Pflege oder das Beschäftigen von Wissenschaftlern verursacht wird. Tja selbst wenn es so wäre, man bezahlt für eine Dienstleistung und nicht die dadurch anfallende Arbeit der Angestellten.
Die Preise stehen auf der Startseite
In den meisten Fällen tun sie dieses sogar. In Deutschland ist es allerdings Pflicht die Preise gut sichtbar und sofort erkennbar zu platzieren. Gut sichtbar bedeutet demnach nicht in Schriftgröße 4 irgendwo hinzuschreiben. Zudem wird bei der Preisangabe eine "augenunfreundliche" Schriftart verwendet, sowie werden völlig unbedeutende Wörter fett hervorgehoben um noch besser von den eigentlichen Kosten abzulenken. Wie gesagt, dies ist in Deutschland (wahrscheinlich auch Österreich und Schweiz) nicht zulässig und das "Argument" fadenscheinig.
Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat
Wie alle anderen "Argumente" ist das natürlich völliger Unsinn. Es kommt noch lange kein rechtsgültiger Vertrag zustande, nur weil man auf einen Link klickt. Aktivierungslinks sind heutzutage üblich um die Emailadresse zu bestätigen, aber keine Mittel um Verträge abzuschließen. Das wäre ja so, wenn man von einem Autohändler aufgefordert wird jetzt Geld zu bezahlen, da man ja mit dem Betreten des Autohauses bestätigt hat, dass man ein Auto kaufen will.
Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung
Auch falsch. Die Widerrufsfrist gilt ab der Belehrung über selbige. Normalerweise wird man über seine Widerrufsfrist bei der Anmeldung, da diese Abofallen allerdings darauf ausgelegt sind, dem Reingefallenen glaubhaft zu machen, dass das genutzte Angebot kostenlos ist und demnach auch keinen Widerruf benötigt. In solchen Fällen findet die Belehrung eben nicht statt. Da man im Grunde nie über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird, kann man auch noch nach 4 Wochen oder 4 Monaten widersprechen.
Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund
Doch ist er. Personen unter 16 Jahren dürfen generell keine Verträge abschließen. Personen zwischen 16 und 18 dürfen zwar Verträge abschließen, sind aber schwebend wirksam. Die Verträge werden erst rechtskräftig, wenn die Erziehungsberechtigten ihr OK dazu geben. Sollte der gesetzliche Vormund nicht damit einverstanden sein, sind die Verträge ungültig.
Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen
Solche Mahnungen werden noch einige ins Haus/in den Posteingang flattern. Diese kann man nach einem schriftlichen Widerspruch aber getrost in den Müll (virtuell oder real) werfen.
Wichtig: Werft die Mahnungen nicht ungelesen in den Müll. Es ist zwar noch nicht vorgekommen, aber einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren. Immer erst kontrollieren ob es ein Bescheid des zuständigen Amtsgerichts ist (allerdings keine Panik. Schaut euch einfach den Punkt "Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten an").
Dies gilt auch für beauftragte Inkassounternehmen. Diese fordern den Betrag ein, ohne in der Regel zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Es ist auch nicht selten, dass die Inkassobüros, den Betreibern der Abofalle selbst bzw. einem Freund, Bekannten oder Kollegen gehören.
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?
Es ist nach aktuellem Stand noch nicht vorgekommenm, dass ein Abzockerunternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt hat, aber falls diese irgendwann mal auf die Idee kommen, keine Panik.
Ein gerichtliche Mahnung ist nicht so schlimm wie man anfangs denkt.
Jeder kann ein einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Man muss lediglich einen Antrag ausfüllen und beim zuständen Amtsgericht eine Art Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das Amtsgericht überprüft
NICHT die rechtmäßigkeit der Forderung.
Daher ist es wie schon erwähnt wichtig alle Schreiben zumindest mal anzusehen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid dabei ist, einfach einen Widerspruch schreiben und abschicken. Sollte dies nicht getan werden, werden die Forderungen der Abzocker legitim.
ABER nach einem Widerspruch geht diese Angelegenheit ans Gericht und wird in einer Hauptverhandlung behandelt. Dort sieht es dann wieder ganz ganz düster für die Abofallenbetreiber aus.
Die Abofallenbetreiber haben ein Inkassounternehmen und/oder einen Anwalt eingeschaltet
Nach dem Widerruf der Forderung werden diese Abofallenbetreiber noch weiter drohen und mahnen. Danach erhält man in der Regel ein Schreiben, dass die Angelegenheit einem Inkassounternehmen übergeben wurde. Zu etwas der gleichen Zeit erhält man eine Email/Brief, indem jetzt das Inkassounternehmen das Geld fordert und natürlich eine übertriebene Gebühr für die "Arbeit" des Inkassobüros.
Alles Schwachsinn: Zum einen ist ein Inkassobüro nichts staatliches. Diese können auch nur mahnen und drohen. Zum anderen sind diese Inkassobüros meistens Briefkastenfirmen bzw. gehören meist den Betreibern der Abofallen selbst.
Daher habt Ihr nichts zu befürchten, diese Inkassounternehmen haben genauso viel Möglichkeiten das Geld einzufordern wie euer Nachbar.
Mittlerweile wird ein Schritt weitergegangen, es wird nicht nur noch mit Inkasso sondern auch mit bzw. über Anwälte gedroht. Diese Vorgehensweise soll nur weiterhin die Angst und die Panik schüren. Schreiben von Anwälten sind ebenfalls nichts amtliches und können getrost ignoriert werden. Die Forderungen sind meistens Vordrucke und werden ungeprüft vom Fall versendet (genau wie bei Mahnverfahren, Inkassoschreiben etc). Zum Großteil stecken auch die Anwälte mit den Abofallenbetreibern unter einer Decke.
Von daher gilt auch weiterhin:
Ignorieren und nicht zahlen!
Sie (Abofallenbetreiber, Inkassobüro, Anwalt) bestehen weiterhin auf das Geld + Bearbeitungsgebühren etc.
Diese Betreiber wollen euch um euer Geld bringen. Da denen jegliche rechtliche Grundlage fehlt, versuchen Sie es mit Druck und haltlosen Drohungen.
Darunter fallen auch die sich ständig erhöhenden Kosten. Aus 90€ werden 150€ danach 300€ usw. Dies dient nur zum Angstmachen. Ihr braucht nicht die geforderten Beträge zu bezahlen, geschweige denn die "Bearbeitungsgebühren".
Sie beziehen sich in den Mahnungen/Zahlungsaufforderungen auf bestehende Gerichtsurteile
Um die Opfer weiter einzuschüchtern, beziehen sich einige der Abofallenbetreiber und deren Anwälte auf bestehende Gerichtsurteile, welche meist auf der jeweiligen Homepage (z.B. forderungseinzug.de geführt von Rechtsanwalt Olaf Tank) aufgeführt werden. Diese Urteile existieren
ABER diese Urteile haben
KEINEN Bezug zu den Forderungen der Betreiber.
Grund: Es handelt sich bei den Urteilen lediglich um Anerkenntnis-, Versäumnisurteile oder Ähnliches. Solche Urteile kommen zustande, wenn man u.a. zugibt von den Kosten gewusst und sich somit wissentlich auf der Seite angemeldet zu haben oder einer Zahlung zustimmt, diese dann aber nicht einhält.
Daher ist es immer ratsam einmal zu widerrufen und den Rest zu ignorieren. Falls der Schriftverkehr (egal ob Email oder Brief) weitergeführt wird, gebt
NIEMALS zu, dass ihr von den Kosten gewusst habt, bzw stimmt
NIEMALS der Zahlungsaufforderung bzw der Ratenzahlung zu.
Hier noch ein Zitat eines Anwalts aus dem Brief an den Anwaltskammer Oldenburg über Olaf Tank betreffend der Veröffentlichung ausgesuchter Urteile und Schreiben diverser Staatsanwaltschaften.
Zitat:
Ebenfalls bedenklich erscheint es unter diesen Umständen, dass der Kollege Tank in seinen anwaltlichen Schreiben auf seine Homepage verweist, wo angeblich Urteile einzusehen sind, aus denen sich ergeben soll, dass die Forderungen seiner Mandantschaft über jeden Zweifel erhaben wären.
Bei den Urteilen, die man dann auf der Homepage einsehen kann, handelt es sich um Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile oder Ähnliches, die keine Aussagekraft über die materielle Berechtigung der Forderung enthalten.
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Quelle
Zitat von teltarif.de
Zitat:
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Auf seiner Internet-Seite mit dem bezeichnenden Namen forderungseinzug.net versucht Herr Tank mit der Veröffentlichung von ausgewählten Urteilen und Bescheiden den Eindruck zu erwecken, dass die Forderungen der Schmidtleins rechtens seien.
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Quelle
Es wurden aber auch Klagen gegen diese Betreiber abgewiesen
Auch hier trügt der Schein. Dies ist eine Taktik um die Forderungen mit nichtssagenden Urteilen rechtens aussehen zu lassen.
Es ist zwar korrekt, dass Klagen gegen diverse Betreiber von Abofallen eingestellt wurden, aber dort sollte etwas genauer hingesehen werden. Teilweise wurden falsche Klagen eingereicht (siehe Staatsanwaltschaft Freiburg) bzw. wurden Schreiben veröffentlicht, welche keine Gründe die zur Einstellung führten, genannt haben.
Leider ist Betrug relativ schwer nachweisbar. Die Machenschaften der Abofallenbetreiber sind zwar verwerflich, aber bedauerlicherweise erfüllen diese (noch) nicht einen Strafbestand.
Fazit des Juristen Udo Vetter
Zitat:
Weder die veröffentlichten Urteile noch die Vollstreckungsbescheide lassen einen Rückschluss darauf zu, dass Gerichte die Forderungen der Schmidtlein GbR akzeptieren.
Sollten die Vollstreckungsbescheide stellvertretend für die erfolgreichen Mahnverfahren der Schmidtlein GbR stehen oder mit diesen sogar identisch sein, lässt sich folgender Schluss für Internetabos ziehen: Ein Mahnverfahren wird nur dann angestrengt, wenn die Schmidtlein GbR ihre Forderung auf ein gesondertes Anerkenntnis stützen kann.
Die Einstellungsmitteilungen bringen keine abschließende Klarheit. Lediglich die Staatsanwaltschaft Passau beschäftigt sich ansatzweise mit dem Thema. Die Arbeit der Behörde in diesem Fall ist jedoch oberflächlich.
Ist dies alles, was die Schmidtlein GbR an juristischen Ergebnissen aufzuweisen hat? Falls ja, dürfen sich eher Kritiker dieser Geschäftsmethode bestätigt sehen. Fest stünde dann jedenfalls, dass nach wie vor kein Gericht den Herren nach streitigem Vortrag in der Sache und entsprechender Verhandlung Recht gegeben hat.
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Quelle und genauere Ausführungen bzgl. der Urteile:
Hier ein paar Beispiele für solche Schreiben von forderungseinzug.de
Staatsanwaltschaft Freiburg - Az.: 420 Js 13483/07
In diesem Schreiben wurde geschrieben, dass das Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingestellt wurde, da der angezeigte Betrug durch eine gefälschte Rechnung via Email, mit einem Trojaner im Anhang, ausgelöst wurde. Da diese nicht von den Schmidtleins stammte, war es demnach auch kein Betrug von deren Seite aus.
Staatsanwaltschaft Osnabrück - Az.: NZS - 930 Js 38888/06
Auch hier wurde dem treuen Anwalt der Gebrüder Schmidtlein mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges eingestellt wurde.
Der Grund ist selbst dem veröffentlichten Schreiben nicht zu entnehmen.
Dies sind nur zwei Beispiele von etlichen Urteilen und Schreiben von Staatsanwaltschaften, welche mit der eigentlichen Forderung von xx,xx€ wegen diverser Seiten nichts zu tun haben.
Von daher sollte sich niemand durch diese Urteile und Schreiben täuschen oder einschüchtern lassen. Diese sind ebenfalls nicht repräsentativ.
Sie bieten mir eine Ratenzahlung an
Leider sind diese Abzocker nicht untätig und passen sich neuen Gegebenheiten an.
Eine neue Masche ist es mit einer Ratenzahlung doch noch an das Geld zu kommen.
Man erhält ein "freundliches" Angebot und kann in Raten sein Geld zum Fenster rauswerfen. Auch hier gilt
NICHT zahlen.
Gegen eine Gebühr, wird mein Vertrag storniert
Wenn alle Stricke reisen, versuchen diese dubiosen Anbieter zumindest noch ein paar Euros aus den Opfern rauszupressen, indem diese gegen eine "geringe" Gebühr von ca. 20-30€ den Vertrag stornieren. Es klingt zwar nett ist aber ein erneuter Versuch zumindest noch etwas Geld aus der Sache zu schlagen.
Es ist nie ein Vertrag zu stande gekommen und schon allein deswegen braucht man nicht von einem nicht existenten Vertrag zurück zu treten.
Ich habe bereits einer Ratenzahlung/Stornierungsgebühr zugestimmt bzw. schon bezahlt
Die Zustimmung zu dieser Ratenzahlung/Stornierungsgebühr basiert auf Unwissenheit des Opfers und der penetranten Panikmache der Abofallenbetreiber. Auch wenn ihr schriftlich zugestimmt habt, müsst ihr nicht zahlen. Allerdings dürft es nicht aussitzen, sondern müsst eure Zustimmung widerrufen. Als Begründung gebt ihr Nötigung und Angabe von Falschinformationen seitens der Abzockerunternehmen an. Zusätzlich ein kleiner Hinweis, dass man anzeige wegen versuchten Betruges und Nötigung stellen wird, wenn Sie weiterhin auf ihre Forderungen bestehen (siehe Punkt Definitionen ""Betrug" und "Nötigung"). Es wird empfohlen nicht nur damit zu drohen, sondern tatsächlich Anzeige zu erstatten.
Falls Ihr schon eine oder mehrere Raten bezahlt habt bzw. eine Stornierungsgebühr geleistet habt, seid ihr trotzdem nicht verpflichtet die angebliche Schuld zu begleichen.
Ganz im Gegenteil: Widerruft, fordert euer Geld zurück und zeigt die Betreiber an. Das Geld werdet ihr wahrscheinlich abschreiben können, aber man sollte nichts unversucht lassen.